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Versicherungen und Schadensmeldungen

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten, Recht und Politik — Dora um 9:40 pm am Donnerstag, Juli 3, 2008

Hände weg von versicherten Schäden - Politik, Recht & Gesellschaft - Pressemitteilung von: Immowelt AGGewitter verursachen leicht Schäden. Doch vorschnelle Reparaturen sollten Versicherte unterlassen. (openPR) - Es ist ein leidiges Thema: Der Schaden ist da und die Versicherung zahlt nicht. Um nicht in diese Bredouille zu kommen, sollte der Assekuranz Gelegenheit gegeben werden, den Schaden zu begutachten, bevor er behoben wird.

Nürnberg, 19. Juni 2008 - Versicherte sollten Schäden erst reparieren lassen, nachdem die Versicherung den beschädigten Gegenstand begutachten konnte. Denn sonst muss die Versicherung nicht zahlen, wie das Immobilienportal Immowelt.de in Bezug auf eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München (AZ 281 C 15020/07) berichtet.

Der Kläger sah sich als Opfer eines Sommergewitters mit Blitzeinschlägen in der Nähe seines Wohnhauses. Denn danach funktionierte seine Heizungsanlage nicht mehr. Er vermutete einen blitzbedingten Überspannungsschaden und teilte seiner Brandversicherung den Schaden mit. Beinahe zeitgleich beauftragte der Kläger eine Heizungsfirma mit der Reparatur. Die Folge: Der Sachbearbeiter der Versicherung konnte den Schaden nicht mehr begutachten. Auch die ausgetauschten Teile waren bereits entsorgt. Daher weigerte sich die Versicherung zu bezahlen. Sie bestritt, dass der Schaden an der Heizungsanlage auf das Gewitter zurückzuführen sei. Außerdem habe der Kläger gegen das Veränderungsverbot verstoßen.

Das sah das Gericht ähnlich: Ein Versicherungsnehmer darf ohne Erlaubnis des Versicherers an dem durch das Schadenereignis geschaffenen Zustand keine Änderungen vornehmen oder dulden, die die einwandfreie Feststellung des Schadens erschweren, lautet die Urteilsbegründung. Wenn Änderungen absolut notwendig sind, sind diese auf das Nötigste zu beschränken. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, sollte zudem möglichst die Genehmigung des Versicherers eingeholt werden, bevor in Notfällen gleich Hand angelegt wird, wie Immowelt.de rät.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx, Presse-Kontakt: Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de, Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax: 0911/520 25-15Über Immowelt.de: Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 240 Millionen Page Impressions, 50 Millionen Exposé-Aufrufen und über 870.000 Immobilien-Angeboten im Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG- seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft. Mit dem Immowelt-Medien-Netzwerk betreibt die Immowelt AG für führende Zeitungen wie WAZ, Münchner Merkur, Tagesspiegel oder Südkurier die regionalen Online-Rubrikenmärkte für Immobilien und ist damit deutschlandweit zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen der exklusive Partner. 

 

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