Generation Herbst

Alltagsszenen ab 58 plus

Bangen um den Führerschein

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Mitmenschliches, Recht und Politik — Dora um 8:13 pm am Montag, August 11, 2008

Senioren müssen bei Verkehrsstraftaten immer um die Fahrerlaubnis bangen - Pressemitteilung von: Christian Demuth, Rechtsanwalt - PR Agentur: Rieder Media(openPR) - Menschen jenseits des 60. Lebensjahres müssen im Straßenverkehr besonders aufpassen. Geschieht etwas, das ihnen als Verkehrsstraftat angelastet werden kann, ist schnell die Fahrerlaubnis gefährdet. „Ungemach droht immer, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von dem Vorfall erfährt”, warnt Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, „sie kann nämlich völlig unabhängig vom Strafverfahren Zweifel an der Fahreignung geltend machen und anordnen, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die gefürchtete MPU, beizubringen ist.” Gerade für ältere Menschen bedeutet dies oft den endgültigen Abschied von der Fahrerlaubnis, weil die medizinischen Leistungstests für sie besonders schwierig zu bestehen sind.

Die Fahrerlaubnisbehörde muss allerdings nicht zwangsläufig über den Vorfall informiert werden. „Hier hängt viel von der Verteidigungsstrategie ab”, betont Demuth. So ist die Staatsanwaltschaft zwar verpflichtet, Umstände, die Zweifel an der Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen aufkommen lassen, zu melden. Doch verbleibt ihr ein gewisser Spielraum einzuschätzen, was sie für mitteilungswürdig hält. Außerdem wird die Polizei die ihr ebenfalls obliegende Meldung häufig unterlassen, wenn sie davon ausgehen kann, dass die Staatsanwaltschaft Maßnahmen zur Entziehung beantrag. „In diesen Fällen bietet es sich an, auf eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen und Weisungen hinzuarbeiten”, erläutert Demuth, der auf Verkehrsfragen spezialisiert ist. „dann wird die Tat nicht ins Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen und die Fahrerlaubnisbehörde erfährt nichts davon.”

Sieht der Verteidiger jedoch, dass die Benachrichtigung bereits erfolgt ist oder nachträglich erfolgen wird, kann eine andere Verteidigungsstrategie helfen. „Hier wird er sogar auf eine Verurteilung seines Mandanten hinarbeiten, um ihn vor einer MPU zu bewahren”, erläutert Demuth. Ziel ist es, das Gericht dazu zu bringen, im Urteil schriftlich festzustellen, dass keine Zweifel an der Eignung des Angeklagten bestehen, Kraftfahrzeuge führen zu können. „Attestiert das Gericht dem Angeklagten in seinem Urteil nämlich, dass von ihm keine Gefahr für die Verkehrsgemeinschaft ausgeht, hat dies den Vorteil, dass die Verwaltungsbehörde an diese Feststellung gebunden ist. Der Vorteil für den Mandanten, dass ihm anschließend wegen dieser Tat keine MPU mehr auferlegt werden kann, wiegt den Nachteil einer Verurteilung für ihn in der Regel auf. Droht ihm doch statt eines endgültigen Verlustes seiner Fahrerlaubnis höchstens noch ein zeitlich begrenztes Fahrverbot.”

Ist der Fall erst einmal vor Gericht gelandet, müssen der Angeklagte und sein Verteidiger alles dafür tun, dass das Gericht von der Fahreignung des Delinquenten überzeugt ist. Hierzu kann zum Beispiel die freiwillige Teilnahme an einer geeigneten und anerkannten verkehrspsychologischen Schulungsmaßnahme gehören. Um die Bereitschaft von Staatsanwaltschaft und Gericht zu fördern, das Verfahren einzustellen, kann es mitunter sogar ausreichen, an einem speziellen Beratungsprogramm des TÜV für Führerscheininhaber ab 60 oder an einem speziellen Fahrtraining für Senioren teilzunehmen. Demuth: „Ein behutsamer Umgang mit den Verfolgungsbehörden, die ja ein berechtigtes Interesse haben, die Verkehrsgemeinschaft vor ungeeigneten Teilnehmern zu schützen, kann hier häufig noch die im Alter wichtige Mobilität retten.”

Infos: www.cd-recht.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Rieder Media, Uwe Rieder, Zum Schickerhof 81, D-47877 Willich, T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820, F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826, www.riedermedia.de Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

Früherkennung von Krebs

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Krankheiten, Pflege — Dora um 5:26 pm am Freitag, August 8, 2008

Abmahnung vom Vermieter

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten, Mitmenschliches, Recht und Politik — Dora um 8:21 pm am Dienstag, August 5, 2008

Lernen im Alter

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Gedächtnistraining, Mitmenschliches — Dora um 7:42 pm am Montag, August 4, 2008

Trinktipps für die heißen Tage

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Pflege — Dora um 9:16 pm am Mittwoch, Juli 30, 2008

Spartipp: umsonst telefonieren

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Nachrichten — Dora um 8:55 pm am Montag, Juli 28, 2008

Alzheimer Therapie

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Krankheiten, Pflege — Dora um 9:09 pm am Donnerstag, Juli 24, 2008

„Tabuthema Tod“

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Mitmenschliches, Recht und Politik — Dora um 7:30 pm am Mittwoch, Juli 23, 2008

Foto-Collagen

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Freizeit, Mitmenschliches — Dora um 7:55 pm am Samstag, Juli 12, 2008

Nierenerkrankungen

Abgelegt unter: Alle Beiträge — Dora um 8:53 pm am Mittwoch, Juli 9, 2008
« Vorherige SeiteNächste Seite »