Generation Herbst

Alltagsszenen ab 58 plus

Arzthaftung - Patientenanwalt hilft

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Pflege, Recht und Politik, Krankheiten — Dora um 5:49 pm am Sonntag, August 17, 2008

Arzthaftung - BGH entscheidet über Aufklärungspflichten bzgl. schwerwiegender Nebenwirkung eines MedikamentsGesundheit & Medizin, Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Ralf Renner, Kanzlei Renner

(openPR) - Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher einer (dem Arzt bekannten) Raucherin ein aggressives und nicht ungefährliches Medikament verschrieben worden ist, welches mit den spezifische Risiken einer Gefäßverengung und eines Herzinfarktes verbunden gewesen ist. Die erkennenden Richter der zuständigen Kammer haben zunächst festgestellt, dass Warnhinweise auf der Packungsbeilage die ärztliche Aufklärung zumindest dann nicht ersetzen, wenn ein schwerwiegendes Gesundheitsrisiko bestanden hat, weil es dem Medikament spezifisch anhaftete. Die Patientin war eine (dem Arzt bekannte) Raucherin und gehörte zu der maßgeblichen Risikogruppe. Also hätte der Arzt seine Patientin aufklären müssen. In den Entscheidungsgründen hat der VI. Zivilsenat sich auch um die Abgrenzung der Bereiche der Therapieaufklärung und der Aufklärung in Ansehung einer Medikamentenverordnung bemüht. Allerdings führte die rechtlich interessante dogmatische Abgrenzung im Ergebnis, also die Feststellung der Arztpflichtverletzung, zu keinem Unterschied. Der Arzt hatte durch seine Unterlassungen die Gesundheit seiner Patientin in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß gefährdet.

Rechtsanwalt Ralf Renner ist ein Patientenanwalt und vertritt viele aufgrund von Arztfehlern geschädigte Patienten wegen Schadensersatz u.v.m.

Ansprechpartner: Ralf Renner - Rechtsanwalt - Kanzlei Renner Berlin, Kurfürstendamm 45, 10719 Berlin, Tel.: 030 / 810 030 - 22, Fax: 030 / 810 030 - 23

Termine auch in München: Maximilianstr. 35 A, 80539 München, Tel.: 089 / 242 18 431, Fax: 089 / 242 18 200

Kompetenzen: Wir sind eine u.a. auf die Materien des Medizin- und Arzthaftungsrechts spezialisierte Anwaltskanzlei. Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Altag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.

Viele Grüße, Ralf Renner - Rechtsanwalt - und Kollegen

Bangen um den Führerschein

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Recht und Politik, Mitmenschliches — Dora um 8:13 pm am Montag, August 11, 2008

Senioren müssen bei Verkehrsstraftaten immer um die Fahrerlaubnis bangen - Pressemitteilung von: Christian Demuth, Rechtsanwalt - PR Agentur: Rieder Media(openPR) - Menschen jenseits des 60. Lebensjahres müssen im Straßenverkehr besonders aufpassen. Geschieht etwas, das ihnen als Verkehrsstraftat angelastet werden kann, ist schnell die Fahrerlaubnis gefährdet. „Ungemach droht immer, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von dem Vorfall erfährt”, warnt Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, „sie kann nämlich völlig unabhängig vom Strafverfahren Zweifel an der Fahreignung geltend machen und anordnen, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die gefürchtete MPU, beizubringen ist.” Gerade für ältere Menschen bedeutet dies oft den endgültigen Abschied von der Fahrerlaubnis, weil die medizinischen Leistungstests für sie besonders schwierig zu bestehen sind.

Die Fahrerlaubnisbehörde muss allerdings nicht zwangsläufig über den Vorfall informiert werden. „Hier hängt viel von der Verteidigungsstrategie ab”, betont Demuth. So ist die Staatsanwaltschaft zwar verpflichtet, Umstände, die Zweifel an der Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen aufkommen lassen, zu melden. Doch verbleibt ihr ein gewisser Spielraum einzuschätzen, was sie für mitteilungswürdig hält. Außerdem wird die Polizei die ihr ebenfalls obliegende Meldung häufig unterlassen, wenn sie davon ausgehen kann, dass die Staatsanwaltschaft Maßnahmen zur Entziehung beantrag. „In diesen Fällen bietet es sich an, auf eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen und Weisungen hinzuarbeiten”, erläutert Demuth, der auf Verkehrsfragen spezialisiert ist. „dann wird die Tat nicht ins Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen und die Fahrerlaubnisbehörde erfährt nichts davon.”

Sieht der Verteidiger jedoch, dass die Benachrichtigung bereits erfolgt ist oder nachträglich erfolgen wird, kann eine andere Verteidigungsstrategie helfen. „Hier wird er sogar auf eine Verurteilung seines Mandanten hinarbeiten, um ihn vor einer MPU zu bewahren”, erläutert Demuth. Ziel ist es, das Gericht dazu zu bringen, im Urteil schriftlich festzustellen, dass keine Zweifel an der Eignung des Angeklagten bestehen, Kraftfahrzeuge führen zu können. „Attestiert das Gericht dem Angeklagten in seinem Urteil nämlich, dass von ihm keine Gefahr für die Verkehrsgemeinschaft ausgeht, hat dies den Vorteil, dass die Verwaltungsbehörde an diese Feststellung gebunden ist. Der Vorteil für den Mandanten, dass ihm anschließend wegen dieser Tat keine MPU mehr auferlegt werden kann, wiegt den Nachteil einer Verurteilung für ihn in der Regel auf. Droht ihm doch statt eines endgültigen Verlustes seiner Fahrerlaubnis höchstens noch ein zeitlich begrenztes Fahrverbot.”

Ist der Fall erst einmal vor Gericht gelandet, müssen der Angeklagte und sein Verteidiger alles dafür tun, dass das Gericht von der Fahreignung des Delinquenten überzeugt ist. Hierzu kann zum Beispiel die freiwillige Teilnahme an einer geeigneten und anerkannten verkehrspsychologischen Schulungsmaßnahme gehören. Um die Bereitschaft von Staatsanwaltschaft und Gericht zu fördern, das Verfahren einzustellen, kann es mitunter sogar ausreichen, an einem speziellen Beratungsprogramm des TÜV für Führerscheininhaber ab 60 oder an einem speziellen Fahrtraining für Senioren teilzunehmen. Demuth: „Ein behutsamer Umgang mit den Verfolgungsbehörden, die ja ein berechtigtes Interesse haben, die Verkehrsgemeinschaft vor ungeeigneten Teilnehmern zu schützen, kann hier häufig noch die im Alter wichtige Mobilität retten.”

Infos: www.cd-recht.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Rieder Media, Uwe Rieder, Zum Schickerhof 81, D-47877 Willich, T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820, F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826, www.riedermedia.de Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

Abmahnung vom Vermieter

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten, Recht und Politik, Mitmenschliches — Dora um 8:21 pm am Dienstag, August 5, 2008

BGH - Vermieter-Abmahnung ist rechtlich wirkungslos - Pressemitteilung von: Immowelt AG(openPR) - Zwar kann ein Mieter nichts gegen eine Abmahnung des Vermieters wegen angeblicher Lärmbelästigung unternehmen. Allerdings ist die Abmahnung als solche rechtlich wirkungslos – der Vermieter müsste in einem Räumungsprozess das Verschulden trotzdem beweisen.Nürnberg, 24. Juli 2008. Jeweils eine gute und eine schlechte Nachricht für Mieter und Vermieter: Letzterer kann seinen Mieter wegen angeblicher Pflichtverletzungen abmahnen und ihm mit der Kündigung drohen. Der Mieter kann nichts gegen eine solche Abmahnung unternehmen, selbst wenn er sie für unberechtigt erachtet. Allerdings ist eine solche Abmahnung ohnehin wirkungslos, der Mieter hat alleine wegen der Abmahnung keinerlei Nachteile zu befürchten, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 139/07).

Im verhandelten Fall mahnte ein Vermieter seinen Mieter ab, weil er angeblich mehrfach nächtens mit seinem TV-Gerät überlaut die Nachbarn beschallte. Diese hätten sich wiederholt über den Lärm beschwert. Unterlasse der Mieter die Ruhestörungen nicht, so habe er mit der fristlosen Kündigung zu rechnen, polterte der Vermieter im Abmahnungs-Schreiben. Der Mieter jedoch meinte, die Abmahnung sei unberechtigt und wollte sie gerichtlich aus der Welt schaffen.

Letztinstanzlich fällte der BGH ein Urteil, mit dem wohl weder Mieter noch Vermieter besonders glücklich sein können: Demnach ist es unerheblich, ob die Abmahnung zu Recht oder zu Unrecht ausgesprochen wurde, der Mieter kann nichts dagegen unternehmen. Allerdings hat der Mieter auch keinerlei Nachteile zu befürchten. Denn in einem Abmahnungs-Schreiben beanstande der Vermieter lediglich ein Fehlverhalten. Eine Beanstandung ist aber kein Beweis – kommt es später zu einem Rechtsstreit, so müsse der Vermieter die angeblichen Pflichtverletzungen in vollem Umfang beweisen, wenn der Mieter diese bestreitet. Insofern verschaffe eine Abmahnung dem Vermieter keinerlei „Beweisvorsprung”, wie der BGH laut Immowelt.de argumentiert.

Ein Recht darauf, dass eine zu Unrecht ausgesprochene Abmahnung beseitigt wird, gibt es zwar im Arbeits- nicht jedoch im Mietrecht, ergänzten die BGH-Richter. Grund: Es bestehe eine sehr ausgeprägte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers seinen Arbeitnehmern gegenüber. Die gebe es im Mietvertragsrecht nicht einmal in einem annähernd vergleichbaren Maße.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

Presse-Kontakt: Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de, Barbara Schmid, , Tel.: 0911/520 25-462, Fax: 0911/520 25-15Über Immowelt.de: Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 240 Millionen Page Impressions, 50 Millionen Exposé-Aufrufen und über 920.000 Immobilien-Angeboten im Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft. 

 

„Tabuthema Tod“

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Recht und Politik, Mitmenschliches — Dora um 7:30 pm am Mittwoch, Juli 23, 2008

Neue Themenwelt „Tabuthema Tod” auf wie-ich-will.de geht online - Pressemitteilung von: 50plus Experten GmbH & Co OHG(openPR) - Kontrovers diskutierte der Deutsche Bundestag in den vergangenen Wochen über Patientenverfügungen - Einvernehmen zeichnet sich nicht ab. Dennoch wird das Thema damit wieder stärker in das gesellschaftliche Bewusstsein gerückt. Das Internetportal www.wie-ich-will.de greift die aktuelle Diskussion in der neuen Themenwelt „Tabuthema Tod” auf. Wie erstellt man eine Patientenverfügung? Welche Regelungen muss ein Testament enthalten? Wie sichere ich meine Angehörigen finanziell ab? Fragen, betreffend die generelle Auseinandersetzung mit dem Tod, aber auch über Erbe und Versorgung von Hinterbliebenen sind nur einige der Aspekte, denen sich die Redaktion in der Themenwelt widmet. Neben der Aufarbeitung dieser, in weiten Teilen der Gesellschaft tabuisierten, Themen gibt die wie-ich-will.de Redaktion Tipps und Hinweise, welche Stellen weiter informieren und wer bei Fragen berät. Im Porträt vorgestellt wird Irene Wahle, Biografin und Abschiedsgestalterin. Sie berichtet aus ihrer langjährigen Berufserfahrungen über unterschiedliche Strategien mit dem Thema Tod umzugehen und zeigt an Beispielen, wie man Trauerfeiern und Begräbnisse individuell gestalten kann. Parallel zur Veröffentlichung der Themenwelt startet auch eine neue Rubrik im wie-ich-will.de Forum. Userinnen und User haben hier die Gelegenheit, sich über ihre Erfahrungen oder auch Bedenken und Ängste austauschen. Petra Köster-Weschke, 50plus Experten GmbH & Co. OHG, Magazinstr. 15/16, 10179 Berlin, Tel: 030 30 88 11 28, Fax: 030 30 88 11 31, www.wie-ich-will.de. Das Internetportal www.wie-ich-will.de bietet Menschen in den besten Jahren das Beste im Netz. Was man sonst auf vielen Seiten suchen müsste, findet man hier auf einen Blick. Übersichtlich und serviceorientiert stellt die Redaktion Themen vor und setzt mit den Themenwelten aktuelle Schwerpunkte.

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Versicherungen und Schadensmeldungen

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten, Recht und Politik — Dora um 9:40 pm am Donnerstag, Juli 3, 2008

Hände weg von versicherten Schäden - Politik, Recht & Gesellschaft - Pressemitteilung von: Immowelt AGGewitter verursachen leicht Schäden. Doch vorschnelle Reparaturen sollten Versicherte unterlassen. (openPR) - Es ist ein leidiges Thema: Der Schaden ist da und die Versicherung zahlt nicht. Um nicht in diese Bredouille zu kommen, sollte der Assekuranz Gelegenheit gegeben werden, den Schaden zu begutachten, bevor er behoben wird.

Nürnberg, 19. Juni 2008 - Versicherte sollten Schäden erst reparieren lassen, nachdem die Versicherung den beschädigten Gegenstand begutachten konnte. Denn sonst muss die Versicherung nicht zahlen, wie das Immobilienportal Immowelt.de in Bezug auf eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München (AZ 281 C 15020/07) berichtet.

Der Kläger sah sich als Opfer eines Sommergewitters mit Blitzeinschlägen in der Nähe seines Wohnhauses. Denn danach funktionierte seine Heizungsanlage nicht mehr. Er vermutete einen blitzbedingten Überspannungsschaden und teilte seiner Brandversicherung den Schaden mit. Beinahe zeitgleich beauftragte der Kläger eine Heizungsfirma mit der Reparatur. Die Folge: Der Sachbearbeiter der Versicherung konnte den Schaden nicht mehr begutachten. Auch die ausgetauschten Teile waren bereits entsorgt. Daher weigerte sich die Versicherung zu bezahlen. Sie bestritt, dass der Schaden an der Heizungsanlage auf das Gewitter zurückzuführen sei. Außerdem habe der Kläger gegen das Veränderungsverbot verstoßen.

Das sah das Gericht ähnlich: Ein Versicherungsnehmer darf ohne Erlaubnis des Versicherers an dem durch das Schadenereignis geschaffenen Zustand keine Änderungen vornehmen oder dulden, die die einwandfreie Feststellung des Schadens erschweren, lautet die Urteilsbegründung. Wenn Änderungen absolut notwendig sind, sind diese auf das Nötigste zu beschränken. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, sollte zudem möglichst die Genehmigung des Versicherers eingeholt werden, bevor in Notfällen gleich Hand angelegt wird, wie Immowelt.de rät.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx, Presse-Kontakt: Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de, Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax: 0911/520 25-15Über Immowelt.de: Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 240 Millionen Page Impressions, 50 Millionen Exposé-Aufrufen und über 870.000 Immobilien-Angeboten im Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG- seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft. Mit dem Immowelt-Medien-Netzwerk betreibt die Immowelt AG für führende Zeitungen wie WAZ, Münchner Merkur, Tagesspiegel oder Südkurier die regionalen Online-Rubrikenmärkte für Immobilien und ist damit deutschlandweit zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen der exklusive Partner. 

 

Energieausweis - ab 01.07.2008 Pflicht

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten, Recht und Politik — Dora um 9:23 pm am Mittwoch, Juli 2, 2008

Energie & Umwelt - Pressemitteilung von: Ralf Richter Immobilien - (openPR) - Richter Immobilien informiert zum EnergieausweisDie Energieeinsparverordnung sieht vor, dass Interessenten ab dem 1. Juli 2008 bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden mit Baujahr 1965 oder früher ein Energieausweis zugänglich zu machen ist. Für später errichtete Wohngebäude gilt die Ausweispflicht ab dem 01. Januar 2009, für Nichtwohngebäude dann ab dem 01. Juli 2009. Bei Neubauten ist der Energieausweis bereits seit dem Jahr 2002 Pflicht. Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Während der bedarfsbasierte Energieausweis auf einer technischen Analyse des Gebäudes beruht, gibt der verbrauchsbasierte Energieausweis den Energieverbrauch der Gebäudenutzer für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre an. Die EnEV 2007 lässt dem Gebäudeeigentümer die Wahl zwischen den beiden Energieausweisvarianten. Die dena empfiehlt für Wohngebäude allerdings generell bedarfsbasierte Energieausweise. Der Bedarfsausweis ermöglicht eine vom Nutzerverhalten unabhängige Bewertung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes und so die Vergleichbarkeit von Gebäuden untereinander. Eine gesetzliche Pflicht für Bedarfsausweise besteht bei Neubauten sowie bei umfassend sanierten Bestandsgebäuden, für die im Rahmen eines Bauantrags die Einhaltung der EnEV rechnerisch nachgewiesen wurde. Ab dem 01. Oktober 2008 muss auch für Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde, ein Bedarfsausweis erstellt werden. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht(Quelle:dena)

Ralf Richter Immobilien, Dürerstrasse 16, 68163 Mannheim,Tel:0621-724942-0, Fax:0621-724942-22, info@richter-immobilien.com, www.richter-immobilien.com

Richter Immobilien beschäftigt sich seit 1998 hauptsächlich mit dem Verkauf und der Vermietung von Wohnimmobilien in der Metropolregion Rhein-Neckar. Wir sind ein junges zielorientiertes Team, und bauen auf Flexibilität innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens, um uns schnellstmöglich den Marktgegebenheiten anzupassen. Aus diesem Grunde setzen wir auch auf zukunftsfähige Medien und innovative Produkte im Bereich Marketing und Werbung.

Rentenminus nach Rentenanpassung 2008

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Recht und Politik — Dora um 5:05 pm am Mittwoch, Juni 25, 2008

ADG weist auf erneutes Rentenminus nach Rentenanpassung 2008 hinPolitik, Recht & Gesellschaft - Pressemitteilung von: Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG, München

(openPR) - Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG München sieht angesichts einer Inflationsrate von 3% und steigenden Kranken- und Pflegekassenbeiträgen zum 1. Juli 2008 eine erneute Minusrunde für die Rentenempfänger. Nach dem Gesetz zur Rentenanpassung 2008 erhalten die Rentner(innen) zunächst eine Erhöhung um 1,1% brutto. Der im Rentenbescheid in Anhang 1 aufgeführte und für die Rentenberechnung entscheidene aktuelle Rentenwert steigt damit in den alten Bundesländern auf 26,56 Euro und in den neuen Bundesländern auf 23,34 Euro.

Viele der Rentner(innen) werden sich aber bei der Juli-Überweisung trotzdem verwundert die Augen reiben. Der auszuzahlende Betrag ist nämlich gegenüber früher kaum verändert, weil sich pünktlich zur Rentenanpassung die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen. Mindestens 20 Krankenkassen mit Millionen Versicherten erhöhen laut Mitteilung des Bundesversicherungsamtes vom 23. Juni 2008 ihre Beiträge, wodurch der durchschnittliche Beitragssatz aller Kassen erstmals an die Rekordmarke von 15% herankommen dürfte.

Mit den Erhöhungen kündigt sich bereits der Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 an. Der zum 1. November 2008 von der Bundesregierung festzulegende und für alle Krankenkassen geltende einheitliche Beitragssatz wird dann voraussichtlich noch höher liegen. Mit noch weniger Transparenz auf der Ausgabenseite und damit für die Versicherten weiter steigenden Kosten bei weiter sinkenden Leistungen wird sich der Gesundheitsfond also zusätzlich nachteilig auswirken.

Einen Inflationsausgleich sucht man in der Rentenberechnung vergebens. Die vom Statistischen Bundesamt am 23. Juni 2008 mitgeteilte Steigerung der Verbraucherpreise um 2,9% Prozent verstärkt in ihrer Auswirkung auf die Kaufkraft der Rentner(innen)einkommen den Effekt einer weiteren Minusrunde.

Wer deshalb Widerspruch gegen den Bescheid zur Rentenanpassung 2008 einlegen will, sollte dies innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe tun. Dazu kann der auf der Internetseite der ADG www.adg-ev.de abgedruckte Musterwiderspruch verwendet werden. Die Bescheide zur Rentenanpassung werden voraussichtlich im Juni oder Juli 2008 vom Rentenversicherungsträger verschickt.Da davon auszugehen ist, dass die DRV die Widersprüche abweist, wird die ADG in Kürze auch einen Textentwurf für eine Klageschrift zur Verfügung stellen.Zur Vermeidung weiterer Rentenkürzungen fordert die ADG neben der dauerhaften Aussetzung des Riesterfaktors und der generellen Abschaffung des Nachholfaktors eine Anpassungsformel, welche den Inflationsausgleich sicherstellt. Die Rentner(innen) dürfen nicht weiter von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.

Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG, Herr Albert Hartl, Vorsitzender des Vorstands, Starenweg 4, 82223 Eichenau, Tel.-Nr. (08141) 3 86 12 – 2, adg-ev.de, mail: ADGHartl@kabelmail.de

Die Zielsetzung des Vereins Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens. Daraus leitet sich als spezifischer Vereinszweck die Förderung von politischer Bildung und Erziehung ab. Der Verein verfolgt keine politischen Zwecke im Sinne der einseitigen Beeinflussung der politischen Meinungsbildung oder der Förderung von politischen Parteien.

Gemäß dem Satzungszweck betrachtet die ADG es als ihre Aufgabe, Erläuterungen zu komplexen politischen und sozialpolitischen Zusammenhängen zu veröffentlichen, die Bereitschaft zu aktiver politischer Beteiligung zu fördern, sich für die Grundrechte, die Rechtsgleichheit und das Mehrheitsprinzip einzusetzen, die Kritikfähigheit und Handlungsbereitschaft der Bürger zu stärken, Pluralismus zuzulassen und die Toleranz gegenüber abweichenden Meinungen zu fördern. Der Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen demokratischen Organisationen, die Herausgabe und Verbreitung von objektiven Informationen in Form von Publikationen und deren kostenlose Bereitstellung für die Öffentlichkeit sind neben der sozialpolitischen Betreuung der Mitglieder weitere Inhalte der ADG-Zielsetzung.

Diabetiker ungeeignet als Sorgeberechtigte?!

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Recht und Politik, Krankheiten, Mitmenschliches — Dora um 7:08 pm am Dienstag, Juni 24, 2008

Skandalurteil gegen Diabetiker - Diabetiker wird höchstrichterlich diskriminiertGesundheit & Medizin - Pressemitteilung von: Diabetes-Germany.com(openPR) - Ein Familienrichter hat in Frankreich einem Diabetiker ein Sorgerecht mit Übernachtung für dessen zweijährigen Sohn verwehrt. Der Richter lehnte ein erweitertes Besuchs- und Sorgerecht für den Mann ab, weil er wegen seiner Krankheit jederzeit ins Koma fallen könnte. Wenn der Mann zusammenbreche, könne der Junge in eine „dramatische Lage” geraten. Nur wer „vollkommen sorglos und verantwortungslos” sei, könne diese Gefahr nicht sehen meinte der Richter.

Die französische Diabetikervereinigung (AFD) reagierte empört auf diesen Richterspruch. „Das bedeutet, dass drei Millionen Diabetiker (in Frankreich) sich nicht um ihre Kinder kümmern können”, sagte eine Verbandssprecherin. Sie könne sich nicht erinnern, schon einmal von einem solchen Urteil gehört zu haben. Auch in der Redaktion des Online-Portals für Diabetiker diabetes-germany.com (www.diabetes-germany.com) gab es einen Aufschrei, als die Meldung von diesem Skandalurteil kam. Für Deutschland würde es bedeuten, dass knapp 8 Millionen Diabetiker sich nicht um ihr Kind kümmern können. Sollte dieses Urteil Schule machen, sind Abermillionen Diabetiker weltweit davon betroffen. Noch dazu ist die Zahl der Erkrankungen dramatisch im Steigen begriffen.Im Gesundheitsbericht Diabetes 2008, der vom Nationalen Aktionsforum Diabetes (www.nafdm.de) und von der Deutschen Diabetes Union herausgebracht wurde, beschreibt Hans Hauner vom Else Kröner-Fresenius-Zentrum die derzeitige Lage in Deutschland. “In den vergangenen vier Jahrzehnten wurde eine kontinuierliche Zunahme der Betroffenen registriert”, bestätigt der Experte. 2001 waren 6,9 Prozent der Deutschen wegen einer Zuckerkrankheit in Behandlung, 2004 waren es bereits 7,6 Prozent. “2006 rechnet man mit einem Anteil von 8,6 Prozent der Gesamtbevölkerung”, so der Mediziner. Erfasst sind in der Zahl sowohl Diabetes-1- als auch der Diabetes-2-Typ. Weltweit sind die Zahlen noch schockierender. Nachdem im Jahr 1985 weltweit “erst” 30 Millionen Menschen an Diabetes erkrankt waren, leiden derzeit laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 189 Millionen Menschen an Diabetes. Bis zum Jahr 2030 werden es bereits 366 Millionen sein.

Diabetes-Germany.com, Rosario Beteiligungen GmbH, Lindenweg 8, 74915 Waibstadt, Internet: www.diabetes-germany.com, eMail: info@diabetes-germany.com; Diabetes-Germany.com ist das Online-Portal für Diabetiker und alle an der Volkskrankheit Diabetes Interessierten. Informationen rund um die Themengebiete Diabetes, Geld und Börse; Diabetes & Versicherungen, Diabetes & Ernährung, Diabetes & Wein, Diabetes & Hautpflege, Diabetes & Reisen sowie neueste Nachrichten aus der Diabetes-Forschung und Informationen zu neuen Produkten für Diabetiker machen das Online-Portal diabetes-germany.com zu einer wichtigen Informationsplattform für Diabetiker, deren Angehörige und Interessierte. 

 

www.wir-pflegen.net

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Pflege, Recht und Politik, Mitmenschliches — Dora um 8:44 pm am Montag, Juni 23, 2008

Erste bundesweite Interessenvertretung für pflegende Angehörige gegründet - Vereine & VerbändePressemitteilung von: Wir pflegen - Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland

(openPR) - “Wir pflegen - Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland” fordert mehr Rechte, Mitbestimmung und Anerkennung ihrer er-brachten Leistungen.

Sieben von zehn Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt - 1,4 Millionen! - und sie begleiten in den Heimen noch einmal 700.000. Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst dramatisch und die Dunkelziffer liegt weit höher, denn im Unterschied zu anderen europäischen Ländern werden derzeit nur Empfänger von Leistungen der Pflegeversicherung statistisch erfasst. Viele der Pflegenden fühlen sich allein gelassen, schlecht informiert über Hilfsmöglichkeiten und mit der Pflegesituation überfordert. Das Risiko, selbst zu erkranken, ist deutlich erhöht, eine Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit häufig nicht möglich. Und in der öffent-lichen Wahrnehmung kommt dieser Personenkreis kaum vor. Das soll sich nun ändern.

Zielsetzung: Die Interessenvertretung “Wir pflegen” will bundesweit das Gemeinsame aller pflegenden Angehörigen und Freunde nach außen vertreten und auf Bundes-, Länder- und Regionalebene die unterschiedlichen Organisationen und Initiativen zusammenführen. Krankheitsbezogene Gruppen und Verbände (z.B. Alzheimer oder Multiple Sklerose) behalten ihre Bedeutung. Bei „Wir pflegen” sollen all jene mit ihren Bedürfnissen und Vorschlägen selbst zu Wort kommen, die eine ihnen nahe stehende Person unentgeltlich pflegen oder gepflegt haben (im Sinne von für sie sorgen, sie betreuen und pflegen) und zwar unabhängig von Alter, Grund für die Pflegebedürftigkeit und Wohnsituation der zu pflegenden Person (eigene Wohnung, Wohngemeinschaft oder Heim). Zu den erklärten Zielen von „Wir pflegen” gehört unter anderem, bestehenden lokalen und regionalen Initiativen mehr politisches Gewicht zu verleihen, pflegenden und begleitenden Angehörigen zu mehr Wertschätzung und Mitspracherecht zu verhelfen sowie vorhandene Angebote bekannter zu machen.

Entstehungshintergründe: „Wir pflegen” ist eine der praktischen Konsequenzen aus einem internationalen Forschungsprojekt zur Situation pflegender Angehöriger – EUROFAMCARE (www.uke.uni-hamburg.de/eurofamcare), das von der Europäischen Union gefördert und von der Sozialgerontologin Dr. Hanneli Döhner, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Medizin-Soziologie koordiniert wurde. Erfahrungen nationaler Interessenvertretungen in anderen Ländern gaben den Anstoß für die deutsche Initiative. Die Reform der Pflegeversicherung war der konkrete Anlass für einen Workshop im Oktober 2007. Planung und Diskussionen zur Gesetzesänderung fanden nämlich weitgehend ohne die Anhörung all jener Angehörigen und Freunde statt, die eine ihnen nahe stehende Person pflegen oder gepflegt haben. Pflegende Angehörige sind für die Politik bislang keine Gesprächspartner.Gründung des Interessenverbandes: Im März 2008 wurde der Bundesverband als Verein „Wir pflegen” gegründet und bei der 1. Mitgliederversammlung am 23./24. Mai 2008 wurden die Amtsgeschäfte an den neu gewählten Vorstand übergeben, der mehrheitlich aus pflegenden Angehörigen besteht. Die Veranstaltungen wurden großzügig finanziell unterstützt von der Unfallkasse NRW, der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg sowie vom BKK-Bundesverband und der DAK.Der Verein lädt alle Interessierten, Selbsthilfegruppen und anderen Initiativen ein, Mitglied bei „Wir pflegen” zu werden. Gemeinsam wollen wir stärker werden mit dem Ziel, pflegenden und begleitenden Angehörigen und Freunden in Deutschland zu mehr Wertschätzung und Mitspracherecht zu verhelfen.

Weitere Informationen unter: www.wir-pflegen.net

Ansprechpersonen im Vorstand:Brigitte Bührlen, Ickstattstr. 9, 80469 München, Tel: 0176-24432228, eMail: buehrlen@wir-pflegen.net

Reinhard Leopold, Rembertistr. 9, 28203 Bremen, Tel: 01522-9593669,eMail: leopold@wir-pflegen.net

V.i.S.d.P.: Dr. Hanneli Döhner, Vorstandsmitglied von „Wir pflegen”, c/o Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Medizin-Soziologie, Martinistr. 52, 20246 Hamburg, eMail: doehner@wir-pflegen.net

Chronologische Entwicklung, Stand: 24. Mai 2008

Januar 2003 bis Dezember 2005: Ein internationales Forschungsprojekt zur Situation pflegender Angehöriger- EUROFAMCARE(www.uke.uni-hamburg.de/eurofamcare) - wurde von der Europäischen Union gefördert und von Dr. Hanneli Döhner, Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, Institut für Medizin-Soziologie koordiniert. Eine Teilstudie bezog sich auf die in einigen europäischen Ländern bereits seit Jahren vorhandenen nationalen Interessenvertretungen pflegender Angehöriger.November 2005: Die europäische Abschlusskonferenz des Projektes wurde in Hamburg durchgeführt. Parallel dazu trafen sich die Initiatoren einer neu gegründeten Dachorganisation zur Interessenvertretung pflegender Angehöriger in Europa - EUROCARERS (www.eurocareres.org) -, die u. a. die praxisrelevanten Projektergebnisse weiter verfolgen wird. Der im Rahmen von EUROFAMCARE erarbeitete Entwurf einer “Europäischen Charta für die Rechte pflegender Angehöriger” wird weiterentwickelt. Als erster Schritt dahin wurden „Leitlinien zur Unterstützung der Rechte pflegender Angehöriger” entwickelt.12. April 2007: In Hamburg trifft sich auf Einladung des Instituts für Medizin-Soziologie am UKE ein Initiativkreis zum Thema „Nutzen und Notwendigkeit einer Lobbyorganisation für pflegende Angehörige in Deutschland”. Ergebnis: Planung eines bundesweiten Workshops mit dem Ziel, ein Forum für pflegende Angehörige zu schaffen5./6. Oktober 2007: Mitarbeiterinnen der AG Sozialgerontologie des Instituts für Medizinsoziologie am UKE in Hamburg organisieren den Workshop „Forum für pflegende Angehörige in Deutschland”, unterstützt durch den Initiativkreis, finanziell gefördert durch die Unfallkasse NRW, die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg sowie die DAK. Ergebnis: Die Gründung eines Vereins zur nationalen Interessenvertretung Anfang 2008 wird beschlossen. Es werden Arbeitsgruppen gebildet, deren Leiter zusammen mit Mitgliedern des Initiativkreises die Steuerungsgruppe bilden. Als inhaltliche Orientierung wurde die deutsche Übersetzung der Leitlinien der EUROCARERS - ergänzt um zwei weitere Punkte - angenommen. Sebastian Fischer, Vorstandsmitglied der “Coalition of Carers in Scotland” hat sich bereit erklärt, den Verein beratend zu begleiten.

3. Dezember 2007: Der Hamburger Teil des Initiativkreises trifft sich, um die nächsten Schritte festzulegen und das Treffen der Steuerungsgruppe vorzubereiten.

15. Januar 2008: Planungstreffen von Initiativkreis und Steuerungsgruppe im UKE, Hamburg. Ergebnis: - ein Satzungsentwurf soll erarbeitet werden, - die Namensfindung wird abgeschlossen: “Wir pflegen - Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland” e.V. (i. G.), - eine Internet Domain soll gesichert werden, - Antrag zur finanziellen Absicherung des Vereinsaufbaus soll vorbereitet werden

25. Februar 2008: Treffen der AG1: Organisation in Berlin zur Erarbeitung eines Satzungsentwurfs

Seit Februar 2008: Vorbereitungen für eine Internetpräsenz (Domain-Registrierungen, Webspace und erste Infoseite unter www.wir-pflegen.net).3. März 2008: Sitzung der Steuerungsgruppe und Gründungsversammlung eines Vorvereins im UKE, Hamburg. Ergebnis: - Überarbeitung des Satzungsentwurfes zur Vorlage beim Notar, - Vereinsgründung mit Wahl eines vorläufigen Vorstands, - Vorbereitung der offiziellen Gründungsversammlung am 23./24. Mai 200828. März 2008: 1. Treffen des vorläufigen Vorstand im UKE Hamburg.  Ergebnis: - weitere Finanzierungsoptionen diskutiert, - Beantragung der Vereinseintragung beim Amtsgericht Hamburg vorbereitet, - Mitgliederbeitragsordnung erarbeitet, - Ausformulierung der Präambel zur Satzung, - Erstellung einer Chronologie der Vereinsentwicklung

21. April 2008: Fristgerechte Einladung zur 1. Mitgliederversammlung am 23./24. Mai 2008

9. Mai 2008: Telefonkonferenz des vorläufigen Vorstandes zur Vorbereitung der 1. Mitgliederversammlung

22. Mai 2008: 2. Treffen des vorläufigen Vorstands in Ahrensburg bei Hamburg

23./24. Mai 2008: 1. Mitgliederversammlung in Ahrensburg bei Hamburg: - Wahl des neuen Vorstands (Brigitte Bührlen, Dr. Hanneli Döhner, Ursula Helms, Cornelia Karl, Reinhard Leopold, Angelika Maaßen, Christian Matthes), - Bildung von Arbeitsgruppen (AG 1: Finanzen; AG 2: Organisation; AG 3: Inhalte; AG 4: Pflegeversicherung; AG 5: Bestandsaufnahme und Vernetzung; AG 6: Öffentlichkeitsarbeit)

Mieterhöhung

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten, Recht und Politik — Dora um 7:05 pm am Samstag, Juni 21, 2008

Übertriebene Mieterhöhung nur teilweise ungültigPolitik, Recht & Gesellschaft - Pressemitteilung von: Immowelt AG

(openPR) - Gerechtfertigte Mieterhöhungen müssen Mieter hinnehmen. Doch auch wenn der Vermieter über das Ziel – die Mietspiegel-Obergrenze – hinausschießt, ist die Erhöhung nicht vollständig unwirksam, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Nürnberg, 05. Juni 2008 - Zwar dürfen Vermieter die Miete nur bis zur Obergrenze der Spanne ortsüblicher Vergleichsmieten erhöhen. Doch auch dann, wenn ein Vermieter zunächst noch mehr verlangt, ist die Mieterhöhung nicht komplett ungültig. Der Mieter muss in diesem Fall bis zur Mietspiegel-Obergrenze zahlen, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 52/03).

Im verhandelten Fall wollte ein Vermieter seine Erhöhungsmöglichkeiten vollständig ausnutzen. Er lag aber geringfügig über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mieter argumentierte, das gesamte Erhöhungsverlangen sei deshalb komplett ungültig. Doch diese Sicht teilten die BGH-Richter nicht. Die Mieterhöhung ist demnach bis zur Obergrenze der Vergleichsmiete wirksam, nur die darüber hinausgehende Forderung müsse der Mieter nicht tragen.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

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