Generation Herbst

Alltagsszenen ab 58 plus

Herbstlaub - Fluch oder Segen

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten — Dora um 7:32 pm am Dienstag, August 19, 2008

Pressemitteilung von: Gartenberatungsnetzwerk www.gartenberatung.info  Viel zu schade für die Mülltonne - Herbstlaub von Eiche, Kastanie, Birke und Co.

(openPR) - Sie stören sich am Herbstlaub in Ihrem Garten? Das ist ein bißchen verständlich. Aber mit einem kleinen Perspektivenwechsel gewinnt das Falllaub einen neuen Wert. Die Redaktion von Gartenberatung.info erklärt, weshalb es sich lohnt, den bunten Blättern mit Gleichmut zu begegnen. Jetzt fallen sie wieder. Langsam aber stetig gleiten Blätter von Bäumen, legen sich auf Staudenbeete und Rasen, Bürgersteige, Zufahrten. Die Natur bereitet sich auf den Winter vor. Manch einem Gartenbesitzer ist das schon zuviel geworden, und zornig hat er sich von Laubgehölzen getrennt und sie - wenn überhaupt - durch Koniferen ersetzt. Aber ist das wirklich die einzige Antwort auf das vermeintliche auf fallende Blätter? Denn die Laubgehölze bereiten sich nicht nur auf den Winter vor, wenn sie sich von ihrem Laub trennen. Gleichzeitig ist schon die nächste Vegetationsperiode geplant, und das Herbstlaub spielt dabei eine große Rolle. Während des vergangenen Jahres haben Bäume und Sträucher dem Boden Nährstoffe entzogen und in ihren Blättern gespeichert. Mit dem Abbau des Chlorophylls (und der damit einhergehenden Herbstfärbung) werden diese Nährstoffe wieder zurück in Stamm und Wurzel transportiert, um dort den Winter zu überdauern. Viele Stoffe jedoch verbleiben im Blatt und gehen den Gehölzen mit dem Laubfall verloren. Vornehmlich Kalzium (Ca) und Eisen (Fe) rieseln mit den herbstlichen Blättern zu Boden. Da Kalziumentzug jedoch zu Bodenversäuerung führt, schätzen weise Gärtner das Herbstlaub als kostenlose und wichtige Düngung für den Garten. Doch damit sind die Vorteile des wiederverwendeten Herbstlaubs noch nicht ausgereizt. Neben einer allgemeinen Nährstoffgabe für Stauden und Gehölze bieten die alten Blätter auch Humusstoffe zur Bodenaufwertung. Ohne diese Stoffe sind Mikroorganismen und Regenwürmer in ihrer Aktivität vermindert, der biologische Kreislauf wird verlangsamt oder gestört. Eine Mulchdecke aus Herbstlaub bietet außerdem einen erhöhten Schutz gegen Verdunstung und aufkommendes Unkraut. Weiterer Nutzen sind eine verminderte Frostgefahr sowie die Verhinderung von Erosion und Nährstoffauswaschung.

Praktische Herbstlaubverwendung sieht daher so aus: Von Wegen, Plätzen und Rasen sollte das Laub entfernt und anschließend gelagert werden. Dies kann im Kompost oder auf einem separaten Laubhumushaufen geschehen. Auf dem Kompost ist eine Mischung mit anderen Bioabfällen, am besten Grasschnitt und Zweigen, ratsam. Auf Staudenbeeten hingegen sollten die Blätter den Winter über als Schutz liegenbleiben. Gegebenenfalls ist ein niedriger Zaun empfehlenswert, um das Laub auf den Beeten zu halten. Hier kann es bis zum zeitigen Frühjahr verbleiben. Erst wenn die Aufräumarbeiten für das neue Gartenjahr beginnen, sollten die noch vorhandenen Laubreste entfernt und möglichst kompostiert werden. Über die Wintermonate hat der Boden eine Nährstoffzufuhr erfahren, und auch die Mikroorganismen konnten sich gut weiterentwickeln. Für die kommende Vegetationsperiode ist also - ohne großen Aufwand - bereits vorgesorgt. Durch diese Maßnahmen wird in jedem Garten der natürliche Kreislauf nahezu ununterbrochen erhalten. Dies wird durch Pflanzen belohnt, die frisch gestärkt neu austreiben können. Und das alles, ohne einen Pfennig Geld ausgegeben zu haben.

Text: www.gartenberatung.info

An ein Bild zum Text als Download gelangen Sie über www.gartenberatung.info durch Eingabe der Webcodes GB1755 in die Suchmaske oben links. Weitere Bilder erhalten Sie auf Anfrage: BU (GB1755): Viel zu schade für die Mülltonne - Herbstlaub von Eiche, Kastanie, Birke und Co.Verlag Eugen Ulmer, Redaktion Gartenberatung.info, Wollgrasweg 41, 70599 Stuttgart, Fon 0711/45 07-218, Fax 0711/45 07-207 www.gartenberatung.info Das Gartenberatungsnetzwerk ist eine Idee des Verlags Eugen Ulmer in Stuttgart. Es verfolgt das Ziel, anspruchsvolle Gartengestaltung für jedermann erschwinglich zu machen und jedem Gartenbesitzer individuelle Gartengestaltung zu ermöglichen. Der Verlag Eugen Ulmer ist Marktführer im Bereich Fachmedien (Bücher, Zeitschriften, Onlineangebote) für den Garten- und Landschaftsbau und die Landschaftsarchitektur.

Abmahnung vom Vermieter

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten, Recht und Politik, Mitmenschliches — Dora um 8:21 pm am Dienstag, August 5, 2008

BGH - Vermieter-Abmahnung ist rechtlich wirkungslos - Pressemitteilung von: Immowelt AG(openPR) - Zwar kann ein Mieter nichts gegen eine Abmahnung des Vermieters wegen angeblicher Lärmbelästigung unternehmen. Allerdings ist die Abmahnung als solche rechtlich wirkungslos – der Vermieter müsste in einem Räumungsprozess das Verschulden trotzdem beweisen.Nürnberg, 24. Juli 2008. Jeweils eine gute und eine schlechte Nachricht für Mieter und Vermieter: Letzterer kann seinen Mieter wegen angeblicher Pflichtverletzungen abmahnen und ihm mit der Kündigung drohen. Der Mieter kann nichts gegen eine solche Abmahnung unternehmen, selbst wenn er sie für unberechtigt erachtet. Allerdings ist eine solche Abmahnung ohnehin wirkungslos, der Mieter hat alleine wegen der Abmahnung keinerlei Nachteile zu befürchten, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 139/07).

Im verhandelten Fall mahnte ein Vermieter seinen Mieter ab, weil er angeblich mehrfach nächtens mit seinem TV-Gerät überlaut die Nachbarn beschallte. Diese hätten sich wiederholt über den Lärm beschwert. Unterlasse der Mieter die Ruhestörungen nicht, so habe er mit der fristlosen Kündigung zu rechnen, polterte der Vermieter im Abmahnungs-Schreiben. Der Mieter jedoch meinte, die Abmahnung sei unberechtigt und wollte sie gerichtlich aus der Welt schaffen.

Letztinstanzlich fällte der BGH ein Urteil, mit dem wohl weder Mieter noch Vermieter besonders glücklich sein können: Demnach ist es unerheblich, ob die Abmahnung zu Recht oder zu Unrecht ausgesprochen wurde, der Mieter kann nichts dagegen unternehmen. Allerdings hat der Mieter auch keinerlei Nachteile zu befürchten. Denn in einem Abmahnungs-Schreiben beanstande der Vermieter lediglich ein Fehlverhalten. Eine Beanstandung ist aber kein Beweis – kommt es später zu einem Rechtsstreit, so müsse der Vermieter die angeblichen Pflichtverletzungen in vollem Umfang beweisen, wenn der Mieter diese bestreitet. Insofern verschaffe eine Abmahnung dem Vermieter keinerlei „Beweisvorsprung”, wie der BGH laut Immowelt.de argumentiert.

Ein Recht darauf, dass eine zu Unrecht ausgesprochene Abmahnung beseitigt wird, gibt es zwar im Arbeits- nicht jedoch im Mietrecht, ergänzten die BGH-Richter. Grund: Es bestehe eine sehr ausgeprägte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers seinen Arbeitnehmern gegenüber. Die gebe es im Mietvertragsrecht nicht einmal in einem annähernd vergleichbaren Maße.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

Presse-Kontakt: Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de, Barbara Schmid, , Tel.: 0911/520 25-462, Fax: 0911/520 25-15Über Immowelt.de: Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 240 Millionen Page Impressions, 50 Millionen Exposé-Aufrufen und über 920.000 Immobilien-Angeboten im Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft. 

 

Versicherungen und Schadensmeldungen

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten, Recht und Politik — Dora um 9:40 pm am Donnerstag, Juli 3, 2008

Hände weg von versicherten Schäden - Politik, Recht & Gesellschaft - Pressemitteilung von: Immowelt AGGewitter verursachen leicht Schäden. Doch vorschnelle Reparaturen sollten Versicherte unterlassen. (openPR) - Es ist ein leidiges Thema: Der Schaden ist da und die Versicherung zahlt nicht. Um nicht in diese Bredouille zu kommen, sollte der Assekuranz Gelegenheit gegeben werden, den Schaden zu begutachten, bevor er behoben wird.

Nürnberg, 19. Juni 2008 - Versicherte sollten Schäden erst reparieren lassen, nachdem die Versicherung den beschädigten Gegenstand begutachten konnte. Denn sonst muss die Versicherung nicht zahlen, wie das Immobilienportal Immowelt.de in Bezug auf eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München (AZ 281 C 15020/07) berichtet.

Der Kläger sah sich als Opfer eines Sommergewitters mit Blitzeinschlägen in der Nähe seines Wohnhauses. Denn danach funktionierte seine Heizungsanlage nicht mehr. Er vermutete einen blitzbedingten Überspannungsschaden und teilte seiner Brandversicherung den Schaden mit. Beinahe zeitgleich beauftragte der Kläger eine Heizungsfirma mit der Reparatur. Die Folge: Der Sachbearbeiter der Versicherung konnte den Schaden nicht mehr begutachten. Auch die ausgetauschten Teile waren bereits entsorgt. Daher weigerte sich die Versicherung zu bezahlen. Sie bestritt, dass der Schaden an der Heizungsanlage auf das Gewitter zurückzuführen sei. Außerdem habe der Kläger gegen das Veränderungsverbot verstoßen.

Das sah das Gericht ähnlich: Ein Versicherungsnehmer darf ohne Erlaubnis des Versicherers an dem durch das Schadenereignis geschaffenen Zustand keine Änderungen vornehmen oder dulden, die die einwandfreie Feststellung des Schadens erschweren, lautet die Urteilsbegründung. Wenn Änderungen absolut notwendig sind, sind diese auf das Nötigste zu beschränken. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, sollte zudem möglichst die Genehmigung des Versicherers eingeholt werden, bevor in Notfällen gleich Hand angelegt wird, wie Immowelt.de rät.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx, Presse-Kontakt: Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de, Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax: 0911/520 25-15Über Immowelt.de: Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 240 Millionen Page Impressions, 50 Millionen Exposé-Aufrufen und über 870.000 Immobilien-Angeboten im Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG- seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft. Mit dem Immowelt-Medien-Netzwerk betreibt die Immowelt AG für führende Zeitungen wie WAZ, Münchner Merkur, Tagesspiegel oder Südkurier die regionalen Online-Rubrikenmärkte für Immobilien und ist damit deutschlandweit zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen der exklusive Partner. 

 

Energieausweis - ab 01.07.2008 Pflicht

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten, Recht und Politik — Dora um 9:23 pm am Mittwoch, Juli 2, 2008

Energie & Umwelt - Pressemitteilung von: Ralf Richter Immobilien - (openPR) - Richter Immobilien informiert zum EnergieausweisDie Energieeinsparverordnung sieht vor, dass Interessenten ab dem 1. Juli 2008 bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden mit Baujahr 1965 oder früher ein Energieausweis zugänglich zu machen ist. Für später errichtete Wohngebäude gilt die Ausweispflicht ab dem 01. Januar 2009, für Nichtwohngebäude dann ab dem 01. Juli 2009. Bei Neubauten ist der Energieausweis bereits seit dem Jahr 2002 Pflicht. Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Während der bedarfsbasierte Energieausweis auf einer technischen Analyse des Gebäudes beruht, gibt der verbrauchsbasierte Energieausweis den Energieverbrauch der Gebäudenutzer für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre an. Die EnEV 2007 lässt dem Gebäudeeigentümer die Wahl zwischen den beiden Energieausweisvarianten. Die dena empfiehlt für Wohngebäude allerdings generell bedarfsbasierte Energieausweise. Der Bedarfsausweis ermöglicht eine vom Nutzerverhalten unabhängige Bewertung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes und so die Vergleichbarkeit von Gebäuden untereinander. Eine gesetzliche Pflicht für Bedarfsausweise besteht bei Neubauten sowie bei umfassend sanierten Bestandsgebäuden, für die im Rahmen eines Bauantrags die Einhaltung der EnEV rechnerisch nachgewiesen wurde. Ab dem 01. Oktober 2008 muss auch für Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde, ein Bedarfsausweis erstellt werden. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht(Quelle:dena)

Ralf Richter Immobilien, Dürerstrasse 16, 68163 Mannheim,Tel:0621-724942-0, Fax:0621-724942-22, info@richter-immobilien.com, www.richter-immobilien.com

Richter Immobilien beschäftigt sich seit 1998 hauptsächlich mit dem Verkauf und der Vermietung von Wohnimmobilien in der Metropolregion Rhein-Neckar. Wir sind ein junges zielorientiertes Team, und bauen auf Flexibilität innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens, um uns schnellstmöglich den Marktgegebenheiten anzupassen. Aus diesem Grunde setzen wir auch auf zukunftsfähige Medien und innovative Produkte im Bereich Marketing und Werbung.

Mieterhöhung

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten, Recht und Politik — Dora um 7:05 pm am Samstag, Juni 21, 2008

Übertriebene Mieterhöhung nur teilweise ungültigPolitik, Recht & Gesellschaft - Pressemitteilung von: Immowelt AG

(openPR) - Gerechtfertigte Mieterhöhungen müssen Mieter hinnehmen. Doch auch wenn der Vermieter über das Ziel – die Mietspiegel-Obergrenze – hinausschießt, ist die Erhöhung nicht vollständig unwirksam, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Nürnberg, 05. Juni 2008 - Zwar dürfen Vermieter die Miete nur bis zur Obergrenze der Spanne ortsüblicher Vergleichsmieten erhöhen. Doch auch dann, wenn ein Vermieter zunächst noch mehr verlangt, ist die Mieterhöhung nicht komplett ungültig. Der Mieter muss in diesem Fall bis zur Mietspiegel-Obergrenze zahlen, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 52/03).

Im verhandelten Fall wollte ein Vermieter seine Erhöhungsmöglichkeiten vollständig ausnutzen. Er lag aber geringfügig über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mieter argumentierte, das gesamte Erhöhungsverlangen sei deshalb komplett ungültig. Doch diese Sicht teilten die BGH-Richter nicht. Die Mieterhöhung ist demnach bis zur Obergrenze der Vergleichsmiete wirksam, nur die darüber hinausgehende Forderung müsse der Mieter nicht tragen.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

Richtig versichert bei Unwetter-Schäden?

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten — Dora um 8:13 pm am Mittwoch, Juni 4, 2008

Ein Verbrauchertipp aus der NWZ vom Mittwoch, dem 04.06.2008:

“Wer reguliert?

Heftige Gewitter haben in den vergangenen Tagen in großen Teilen Deutschlands Schäden an Häusern und Autos verursacht. Je nach Schaden wenden sich Verbraucher an unterschiedliche Versicherungen, erläutert der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. So sind Hagelschäden an Fenstern oder Wintergärten durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dringt Regen durch ein zerstörtes Fenster in die Wohnung ein und beschädigt Einrichtungsgegenstände, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Schäden am Auto reguliert die Kaskoversicherung. Ist ein Schaden durch umfallende oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine oder Masten entstanden, melden Versicherte das ebenfalls einer dieser drei Versicherungen.”

Nacktschnecken

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten — Dora um 11:52 am am Donnerstag, Juli 12, 2007

Es gibt Wesen auf dieser Erde, die empfinde ich als völlig fehl am Platze - zumindest in meinem Garten. Sie sind nicht einmal nützlich als Nahrungsmittel für Igel oder Vögel. Sie sehen auch m. E. nicht besonders niedlich aus oder laden zum Streicheln ein. Ich könnte mir vorstellen, daß diese Kreaturen irgendwo im Dschungel oder Regenwald ihre Daseinsberechtigung hätten, denn weil es sie ja gibt, müssen sie ja für etwas sinnvoll sein. Aber in meinem Garten richten sie nur Unheil an. Sie fressen alle kleinen und großen Pflanzen an und auf, egal was ihnen vor ihr schleimiges Maul kommt. Am liebsten mögen sie Keimlinge jeglicher Art oder Dahlien, Dill, Kartoffelblätter und andere zarte blättrige Fasern. Das kann ich beim besten Willen hier nicht dulden. Leider trägt unser kühles und nasses Siebenschläferklima zum Ausbreiten dieser Geschöpfe erheblich bei. Besonders wenn es dunkel und naß ist, kriechen sie überall hervor und einige übermütige Schnecken schleimen sich sogar an der Terrassentür oder an den Scheiben des Wintergartens hoch. Das ist einfach zuviel des Guten!

Nun gibt es Leute mit guten Tipps, was man alles gegen eine Schneckenplage tun kann: Schneckenkörner auslegen, mit Bier gefüllte Gefäße aufstellen, die Tiere mit Salz bestreuen und viele andere “gute” Ratschläge mehr. Aber einige Hinweise finde ich gehören in die Kategorie Tierquälerei oder sind mir zu umständlich. Ein ehemaliger Kollege hat mir mal gesagt, er würde seinem schlimmsten Feind einen Eimer Nacktschnecken in den Garten kippen. Aber solche Feinde habe ich zum Glück nicht und darum kann ich diese Viecher auch nicht auf eine derartige Weise entsorgen. Irgendwo habe ich einmal gelesen, daß Schnecken keinen Partner brauchen, um sich geschlechtlich zu vermehren, jede Schnecke kann das mühelos selbst erledigen. Na, wenn ich mir die riesige Anzahl der sich jetzt hier tummelnden Schnecken vorstelle, und sich jede allein davon vielfach vermehrt, weiß ich genau, was mir im nächsten Jahr bevorsteht. Dagegen muß ich unbedingt was tun, sonst ist mein Garten bald kahlgefressen.

Um alle Nacktschnecken einzusammeln, wünsche ich mir eine Bergmannsleuchte. Damit kann man dann im Dunklen noch gut ausmachen, wo diese fressenden kleinen Monster überall schmatzend hocken oder auf der Suche nach neuer leckerer Beute herumkriechen. Sie werden dann in einen Behälter mit scharfem Essig eingelegt und sind dann in nullkommanix fein konserviert ohne langes Leiden. Anders weiß ich mir nicht mehr zu helfen. Wenn jemand ein humaneres Mittel kennt, kann er mir dies ja mitteilen.

Siebenschläfer-Wetter

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten, Freizeit — Dora um 1:09 pm am Montag, Juli 9, 2007

Der Siebenschläfertag, der 27. Juni, ist auch heute noch als entscheidend für das Wetter bei einigen Menschen bekannt: „Das Wetter am Siebenschläfertag sieben Wochen bleiben mag” oder „Siebenschläfer Regen - sieben Wochen Regen” oder „Ist der Siebenschläfer nass, regnet’s ohne Unterlass” oder „Regnet’s am Siebenschläfertag, es sieben Wochen regnen mag” oder „Wenn die Siebenschläfer Regen kochen, dann regnet’s ganze sieben Wochen”.

Die holprigen bäuerlichen Wetterreime, lange im Verruf, sind längst rehabilitiert. Auch „DER SPIEGEL” (23/2000, S. 228) weiß zu berichten: „Diese Bauernregel bewahrheitet sich im kontinentalen Süddeutschland in acht von zehn Sommern; im küstennahen Norden erreicht sie immerhin noch eine Trefferquote von 67 Prozent”. Und, es wäre nicht der SPIEGEL, wüsste er nicht auch warum: „Zwei unversöhnliche Kontrahenten werden Ende Juni über Deutschland aufeinander prallen. Aus dem Norden drängt polare Kaltluft vor; aus dem Süden hält tropische Warmluft dagegen. Der Verlauf der Front wird den Sommer bestimmen. Liegt sie hoch im Norden, dann beglücken später Azorenhochs die Deutschen. Befindet sie sich tiefer im Süden, schicken Islandtiefs ihre Ausläufer in hiesige Breiten.” Dies haben die Bauern früher nicht gewusst, ebenso wenig wie die Begriffe Klimatologie oder Meteorologie. Aber sie haben ihre Erfahrungen gesammelt und ausgewertet und daraus Regeln gebildet, die sich als Spruchweisheit in über 1.000 - und nicht in bloß 460 Beispielen wie der SPIEGEL meint - erhalten haben.

Auf jeden Fall trifft die alte Weisheit in diesem Jahr wohl wieder voll zu und das finde ich ein bißchen schade. Sommerwetter stelle ich mir etwas anders vor, nämlich ohne kalte Füße, Ostfriesennerz, Gummistiefel und Sturmhaube. Aber ich habe noch Hoffnung, ab dem 15. August kann es eigentlich nur noch besser werden, dann sind die 7 Wochen vorbei (leider auch die Sommerferien einiger Bundesländer)!

 

Wechsel zu günstigeren Stromanbietern

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten — Dora um 12:56 pm am Montag, Juli 2, 2007

Pressemitteilung von: benergia Deutschland GmbH - (openPR) - 26.06.2007 - Unabhängiges Verbraucherportal McEnergie.de vereinfacht den Wechsel zu günstigeren Stromanbietern

Im wachsenden Wettbewerb um den Kilowattstunden-Verkauf ist McEnergie eine intelligente und einfache Schnittstelle zwischen Stromverbrauchern und -versorgern. Die Tarifvielfalt der Stromanbieter wird stetig unübersichtlicher, alte Internetseiten mit Tarifrechnern sind häufig überladen. Das benutzerfreundliche Portal geht einen völlig neuen Weg, der das Wechseln zum günstigeren Stromanbieter so leicht wie noch nie macht.Das neue unabhängige Verbraucherportal www.McEnergie.de ermöglicht Stromkunden den kompletten Vertragsabschluss online. Die gesamte Struktur der Internetseite ist auf den Verbraucher ausgerichtet und beschränkt sich auf wesentliche Informationen zu den verfügbaren Stromtarifen der Region. Die benutzerfreundliche Übersichtlichkeit erleichtert es, den individuell besten Stromtarif zu finden. Neu ist, dass der Vertrag für den ausgewählten Tarif unkompliziert direkt online abgeschlossen werden kann. Mit drei Klicks zum neuen Stromanbieter

Sven Rückmann, Geschäftsführer der benergia Deutschland GmbH, die das Portal McEnergie.de entwickelt hat, ist seit Beginn der Strommarktliberalisierung beratend in der Branche tätig. Die Idee zu McEnergie.de war klar: Dem Verbraucher einen direkten Vertragsabschluss ermöglichen, nachdem er sich seinen Wunschtarif ausgesucht hat. „Bei der heutigen technischen Entwicklung und den komplizierter werdenden Preisstrukturen sind überladene Internetseiten mit den üblichen Tarifrechnern nicht mehr zeitgemäß. Warum noch Dateien herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und faxen, wenn es viel einfacher geht? Bei uns ist der ganze Vorgang in nur drei Schritten abgeschlossen: Stromverbrauch eingeben, Tarif aussuchen und direkt die Vertragsunterlagen online ausfüllen”, fasst er die Funktionalität zusammen.

„Als unabhängiges Unternehmen beobachten wir den Strommarkt sehr genau und finden, dass der Wettbewerb die Kunden animieren sollte zu wechseln. Vielen ist der Vertragswechsel aber noch zu kompliziert oder zu unsicher. McEnergie.de geht hier einen neuen Weg. Neben der schnellen Übersicht von individuellen Stromtarifen bietet unser Portal die verbraucherfreundliche Möglichkeit, direkt online den Anbieter zu wechseln – ohne umständlichen Papierkram. Das geht so schnell und sicher wie beim Onlineshopping.”, so Jörg Hirsch-Puin, verantwortlich für Marketing und Vertrieb. Weitere Aktionen und der Ausbau des Angebots sind bereits in Vorbereitung.

Die drei Schritte zum günstigeren Stromtarif im Einzelnen:

• Auf der Startseite von McEnergie.de wird die Postleitzahl, der durchschnittliche Jahresstromverbrauch sowie die Nutzungsart (privat, gewerblich, landwirtschaftlich) angegeben.

• Daraufhin werden in einer Liste die verfügbaren Stromanbieter angezeigt. Der günstigste gelistete Tarif steht ganz oben. Informationsfenster helfen bei der Entscheidung und geben detaillierte Hinweise zu Konditionen, Geld- oder Stromgutschriften. Auch die Angabe, ob es sich um Ökostrom handelt, ist hier hinterlegt.

• Ein Mausklick auf „Jetzt wechseln” genügt, um im 3. Schritt nach dem Ausfüllen eines Onlineformulars den Vertrag abzuschließen. Dazu sind die üblichen Vertragsangaben zum bisherigen Stromversorger und Lieferwunsch nötig. Den Rest erledigt McEnergie für den Kunden, der anschließend per Mail informiert wird.

 

 

Kirschen, Kirschen, Kirschen

Abgelegt unter: Alle Beiträge, Heim und Garten — Dora um 1:47 pm am Sonntag, Juli 1, 2007

Wer sich wundert, dass hier in letzter Zeit wenig geschrieben wurde, dem kann ich nur sagen, ich sehe rot! Rot ist der Kirschbaum in meinem Garten, und noch nie hat der Baum so viele und vor allem so wunderschöne Früchte getragen, wie in diesem Jahr. Die Äste biegen sich vor lauter Gewicht. Und obwohl der Sturm letzte Woche schon etliche Kirschen vom Baum geweht und die Vögel sich auch schon fleißig ans Vertilgen gemacht haben, sind immer noch massenhaft von den Superfrüchten vorhanden. Viele Eimer voll Kirschen haben wir schon geerntet und davon auch schon an Nachbarn verteilt. Seit dem letzten Wochenende holen wir so fast täglich weitere Kirschen vom Baum und machen daraus Kompott und Marmelade bzw. frieren entsteinte Kirschen für die spätere Verwendung ein. Als der Baum im Frühjahr besonders üppig blühte, habe ich nicht glauben können, dass aus jeder Blüte eine Kirsche wird, aber jetzt scheint es, als ob jede Blüte mindestens 3 Kirschen hervorgebracht hätte. Das ist natürlich Unsinn, aber die Menge an Früchten ist schier unvorstellbar. Es sind immer noch viele Kirschen am Baum, manche sind erst im Laufe der nächsten Tage reif und darum hört die Arbeit auch noch nicht auf. Schließlich kann man so leckere Früchtchen nicht einfach verkommen lassen, dass wäre einfach zu schade. Also - das Ernten und Verarbeiten geht noch eine Weile weiter.

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